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III.

Die Wiederentdeckung der Sphären

Eine neue Gewaltenteilung
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Die Monokultur des herkömmlichen Parlamentarismus, sie steht in einem Missverhältnis zur gesellschaftlichen Realität. Denn die ist in der Moderne – so eine soziologische Binse – eine zunehmend komplexe, die sich in soziale Teilsysteme ausdifferenziert. 1 Die Ausdifferenzierung soz. Teilsysteme wurde von Talcott Parsons in den 1960ern herausgearbeitet, der damit Niklas Luhmanns Systemtheorie inspirierte; siehe Niklas Luhmann, Soziologische Aufklärung 4. Beiträge zur funktionalen Differenzierung der Gesellschaft (Opladen: Westdeutsch. Verlag, 1987). Der Sozialismus biss sich an dieser Entwicklung der Moderne jedoch die Zähne aus. Er blieb in seinem Denken mehr oder weniger unizentrisch. Aus der (richtigen) Beobachtung, dass große Bereiche des Politischen maßgeblich von ökonom. Imperativen bestimmt werden, ging er dazu über, die wirtschaftl. Sphäre als neues Zentrum zu definieren. Eine multizentrische Perspektive blieb ihm so verschlossen. Zum (Nicht-)Verhältnis des Sozialismus zu funktionaler Differenzierung vgl. Honneth, S. 121–163. Die Sphäre des Rechts hat es dabei sogar so weit gebracht, als autonome Ordnung neben der Politik anerkannt zu werden. 2 Vgl. auch Niklas Luhmann, Ausdifferenzierung des Rechts. Beiträge zur Rechtssoziologie und Rechtstheorie (Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 1981); sowie Gunther Teubner, Recht als autopoietisches System (Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 1989). Aber auch Arbeit, Wohnen, Verbrauch und Vorsorge stellen vielschichtige Bedürfnis- und Abhängigkeitswelten dar, die für das Leben und Zusammenleben grundlegend sind. 3 In all diesen Bereichen stehen sich zwei Interessengruppen gegenüber: die Arbeiter den Unternehmern, die Mieter den Vermietern, die Verbraucher den Verkäufern und die Vorsorger den Versicherern. Wie auch bei der Arbeit drehen sich diese marktförmigen Interessenkonflikte um grundsätzliche Bedürfnisse, so dass sie zugleich Abhängigkeitsverhältnisse darstellen. Jedoch hat es sich bisher allein in den Arbeitsverhältnissen zu einer Norm entwickelt, dass es man hier nicht mit einer gewöhnlichen Ware (in diesem Falle: Arbeitskraft) zu tun hat, sondern mit einer im Kapitalismus existentiell notwendigen Verrichtung. Dies rechtfertigt in der soz. Marktwirtschaft sowohl staatl. Regulationen des Arbeitsmarkts (und damit eine partielle Dekommodifizierung von Arbeit) als auch den kartellmäßigen Zusammenschluss der Inhaber von Arbeitskraft: rechtlich Koalitionen, umgangssprachl. Gewerkschaften genannt. Diese Norm weiter zu entfalten und den Koalitionsgedanken auf andere Bereiche zu übertragen, ist das sozialrepublik. Minimum, ohne das kollektive Rechte von Mietern, Verbrauchern und Vorsorgern nicht denkbar sind. Und doch können die Bürger nur sehr indirekt auf ihre Ausgestaltung Einfluss nehmen: nämlich über ihre politische Repräsentation im Parlament. Also theoretisch. Praktisch folgen diese sozialen Funktionsbereiche einer Eigendynamik, die sich mit den groben Mitteln der allgemeinen Politik nicht beherrschen lässt. Zumal sie sich seit der neoliberalen Privatisierung Neoliberalismus
Die Politik, die mit den bürgerlichen Freiheiten spielt
noch mehr dem Zugriff der Volksvertretung entziehen. 4 Siehe dazu generell Colin Crouch, Postdemokratie (Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 2008); sowie Grégoire Chamayou, Die unregierbare Gesellschaft. Eine Genealogie des autoritären Liberalismus (Berlin: Suhrkamp, 2019). Vielmehr herrscht in diesen Sphären, die den Charakter unseres Gemeinwesens prägen, der Wind einer feudalen Ordnung. Sie werden zugerichtet durch Konzentrationen der Macht, auf deren Bereitstellungen wir angewiesen sind, ohne unsere Interessen wirklich geltend machen zu können. Die Souveränitätsrechte, die den Bürgern in der politischen Sphäre zukommen, gelten nicht in den sozialen Sphären. In unserer Rolle als Arbeiter, Mieter, Verbraucher oder Vorsorger fungieren wir vor allem als Untertanen. 5 Generell besteht eine Schwierigkeit der Moderne darin, dem anspruchsvollen republik. Modell des Bürgers auch nur im Politischen gerecht zu werden. Denn legt man die klassischen Anforderungen einer Aktivbürgerschaft zugrunde, so »finden sich im modernen demokratischen Rechtsstaat überwiegend Untertanen und nur selten, zudem meist punktuell und situativ Bürger«, Marcus Llanque, »Der republikanische Bürgerbegriff. Das Band der Bürger und ihre kollektive Handlungsfähigkeit«, in: Thorsten Thiel & Christian Volk (Hg.), Die Aktualität des Republikanismus (Baden-Baden: Nomos, 2016), S. 95–123, hier: S. 111–112. Politisch bleibt der moderne Bürger also die meiste Zeit über Beobachter, was durch die zunehmende Professionalisierung und gesellschaftl. Differenzierung heute allein schon ressourcentechnisch als unvermeidlich erscheint. Denkt man sich aber nun das Soziale hinzu, so ist hier meist nicht einmal die Möglichkeit zu einer solchen delegierenden Teilhabe an den Entscheidungen gegeben, die einen am Ende betreffen werden. Dabei wäre gerade hier Partizipation besonders niedrigschwellig denkbar, handelt es sich bei den soz. Sphären doch anders als bei der allg. Politik um Bereiche des Alltagslebens, die die Menschen viel stärker tangieren. Insofern wäre es nur folgerichtig, die gesetzgebende Funktion der Bürger ebenfalls in das Soziale auszudifferenzieren. Zu diesem Gedanken vgl. auch Ingeborg Maus: »Sinn und Bedeutung von Volkssouveränität in der modernen Gesellschaft«, in: Kritische Justiz, Nr. 2, Jg. 24 (1991), S. 137–150, hier: S. 149–150.

»Wie wir arbeiten, wie wir wohnen, was wir verbrauchen und wie wir vorsorgen, das sind keine Nebensächlichkeiten im Leben. Es sind systemische Elemente, deren Arrangement über das Schicksal der Gesellschaft entscheidet.«

Wenn die Demokratie ihren Kinderschuhen entwachsen will, müsste sie also lernen, auch ihre repräsentativen Strukturen nach funktionalen Gesichtspunkten zu gliedern. Zwar stellt sie bisher einen rechtsstaatlichen Rahmen bereit, um der größten Willkür mit individuellen und zum Teil auch kollektiven Rechten zu begegnen. 6 Rudimente einer Defeudalisierung finden sich v.a. in Form individueller Rechte, die wir z.B. als mietrechtl. oder verbraucherrechtl. Subjekt haben, aber auch in Form unserer Anrechte auf Arbeitslosengeld, Rente und andere soz. Sicherungen. Ein darüber hinaus gehendes kollektives Recht finden wir hingegen im Bereich der Arbeit vor, wo Koalitionen und Gremien der lohnabhängigen Klasse ein gewisses Maß an Mitgestaltung der Arbeitsbeziehungen zugestanden wird – eine Folge und Errungenschaft der Gewerkschaftsbewegung. Aber auch im Bereich der Vorsorge finden wir ein wenig Kollektivität in den Vertretungen von Versicherten und Rentnern; dazu später mehr.  Doch das aufklärerische Ideal, in dem Gesetzgeber und Gesetzesadressat identisch sind, wie Ingeborg Maus Ingeborg Maus
Jemand, der keine Strandlektüre schreibt
zusammenfasst, wäre heute überhaupt nur erfüllbar, wenn es in den sozialen Sphären komplementäre Demokratien gäbe. 7 Siehe Ingeborg Maus, Zur Aufklärung der Demokratietheorie. Rechts- und demokratietheoretische Überlegungen im Anschluß an Kant (Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 1992), S. 224–225. Denn nur so ließe sich in einer funktional differenzierten Gesellschaft sicherstellen, dass sich das gemeinschaftliche Interesse in den Regeln abbildet, die das Leben insgesamt anleiten. Wie wir arbeiten, wie wir wohnen, was wir verbrauchen und wie wir vorsorgen, das sind keine Nebensächlichkeiten im Leben. Es sind systemische Elemente, deren Arrangement über das Schicksal der Gesellschaft entscheidet. Und doch werden hier die Spielregeln nicht durch den Mehrheitswillen geprägt, sondern durch trübe Partikularinteressen. Die Folge davon ist eine Ohnmacht, ja eine Entfremdung, die Gesellschaft als Spielball von Sachzwängen erscheinen lässt. 8 Siehe dazu grundlegend Rahel Jaeggi, Entfremdung: Zur Aktualität eines sozialphilosophischen Problems (Berlin: Suhrkamp, 2016). Dass wir selbst oder auch nur unsere politischen Repräsentanten einen Zugriff auf die sozialen Umstände haben, die unserem Leben, unserer Zukunft den Stempel aufdrücken, spüren nur wenige. Das macht uns zu Flugsand, der hilflos von der Geschichte davongetragen wird. 9 Gerade im Entfremdungszustand liegt die Kraft radikaler Utopien begründet; sie nähren eine »mystische Sehnsucht« danach, Kontrolle über das eigene Leben zu gewinnen – notfalls mittels der Projektion auf eine neue Autorität, mit der man sich identifizieren kann. Vgl. dazu Richard Reich, »Humanität und politische Verantwortung«, in: ders. (Hg.): Humanität und politische Verantwortung (Erlenbach-Zürich & Stuttgart: Rentsch, 1964), S. 17–36; hier: S. 24.

Dabei leben wir in Zeiten, wo der liberale Staat ohnehin schon an die Eigenverantwortung einer diffusen Masse appellieren muss, um das angeblich Schlimmste abzuwenden. 10 Ob Corona oder Klimawandel, z.T. versteckt sich die Politik regelrecht hinter dem Argument, dass es auf das Verhalten der Bürger ankäme, um so Entscheidungen mit großer Verantwortungslast zu umgehen. Als gäbe es eine Angst vor Entscheidungen, wo man sich ins tiefe Wasser wagen muss, statt im seichten Gewässer zu stehen. Auch dies vermutlich ein Produkt der personellen Allokationsmechanismen, die konturlose Politikerprofile befördern. Vgl. Fn. III.14.  Da wäre es nur folgerichtig, jene Verantwortung auch zu institutionalisieren, wenn kein aufgescheuchter Hühnerhaufen die Folge sein soll. Seiner kollektiven Verantwortung kann ein sozialer Organismus eben nur gerecht werden, wenn er Repräsentationen hat, über die er sich artikulieren, verständigen, koordinieren und letztlich steuern kann. 11 Vgl. dazu auch Gerhard Göhler, »Durchsetzung von Reformen? Über den Zusammenhang von Repräsentation und Steuerung in der Demokratie«, in: Markus Linden & Winfried Thaa (Hg.), Krise und Reform politischer Repräsentation (Baden-Baden: Nomos, 2011), S. 172–193. Ob dies gleich ganze Sozialparlamente sein können, die das allgemeinpolitische Parlament zu einer Art Mehrkammersystem erweitern, wird sich noch klären. Hier ist zunächst einmal zu erwägen, inwiefern eine Erweiterung der politischen Bürgerschaft um soziale Bürgerschaften Schwung in die Demokratie bringen könnte. 12 Solche soz. Bürgerschaften weisen über die von der Sozialdemokratie rezipierten soz. Staatsbürgerschaftsrechte eines Thomas H. Marshall hinaus; siehe T. H. Marshall, »Citizenship and Social Class« (1949), in: ders., Citizenship and Social Class, and Other Essays (New York: Cambridge Univ. Press, 1950), S. 1–85. Denn der unizentrische Parlamentarismus kennt zwar föderale Untergliederungen, Föderalismus
Ein Organisationsprinzip, das aus seinem Schatten treten muss
die politische Variabilität ermöglichen sollen. In seiner marktförmigen Einbettung bringt er insgesamt aber eine Wissensordnung hervor, die politische Monotonie befördert. 13 Der Föderalismus ist nur bedingt etwas wert, wenn seine Gliederungen kaum Varianz bieten, wenn sie durch ihre synchrone Funktionsweise bloß ähnliche Machtzusammensetzungen hervorbringen: ein Zentralismus durch die Hintertür. Tatsächlich finden wir im hiesigen Parlamentarismus bloß unterschiedl. Skalierungen der Eindimensionalität, wobei sich auf den verschiedenen Ebenen von Kreis, Land und Bund das gleiche in schwarz, rot, grün usw. abspielt. Durch diese Gleichförmigkeit wird dem dynamischen Potential des Föderalismus der Zahn gezogen, besteht dieses doch in der Möglichkeit, eine soz. und kulturelle Pluralität auch im Politischen abzubilden, durch die Impulse aus der Gesellschaft leichter zu Innovationen führen. Vgl. dazu Rudolf Rocker, Über das Wesen des Föderalismus im Gegensatz zum Zentralismus (Berlin: Der Syndikalist, 1923). Zum einen ist diese durch die uniformierenden Karrierewege der politischen Klasse bedingt, die wie bei Profifußballern häufig in Bahnen verlaufen, die wenig Bezug zu den sozialen Wirklichkeiten der Masse zulässt. 14 Für viele aktive Parteigänger mögen Welten zw. einer Baerbock und einem Laschet, zwischen einer Wissler und einem Scholz liegen. Für viele andere mögen sie einen einförmigen Politikertypus verkörpern, der sich in Auftreten und Denkweise kaum unterscheidet. Tatsächlich kann kaum geleugnet werden, dass sich im polit. Personal bestimmte Charaktere mehr konzentrieren als andere. Dabei scheinen unsere Politiker zunehmend das Mittelmaß und die Konturlosigkeit zu repräsentieren, wie sie etwa der Berliner OB Michael Müller für viele höchst symbolisch ausstrahlt. Diese Müllerisierung könnte man u.a. als Nebeneffekt der Professionalisierung von Politik, aber auch der Veränderung parteipolit. Partizipation ausdeuten. Immerhin geht damit ein verschärfter Personalwettbewerb im Politikbetrieb einher, in dem sich primär solche durchsetzen, die eine Jugendorganisation durchlaufen und Körner in den »Ligen« der Politik gesammelt haben – zulasten der soz. Erfahrungen. Wer sich in die Logik des Wettbewerbs nicht einfügt, sich also nicht zum Aal macht, hat wenig Chancen. Herauszustechen und Unbequemes zu denken, ist in einem Kontext, wo missgünstige Konkurrenten über einen richten, nicht gerade karriereförderlich. Von den Medien, die keine angreifbaren Ecken und Kanten bei Politiker zulassen, gar nicht erst zu reden. Wer in unserer Demokratie nach oben kommt, muss v.a. austauschbar sein. Siehe auch Fn. III.10. Zum anderen folgt sie der sozialen Zusammensetzung jener Klasse, die natürlich die Perspektive einer eher privilegierten Bevölkerung repräsentiert. 15 Die Marx-Engelsche Deutung des Staats und seiner Organe als Ausschuss der herrschenden Klasse zur Durchsetzung ihrer wirtschaftl. Interessen, als »ideeller Gesamtkapitalist«, mag zwar simplifizierend sein; Karl Marx & Friedrich Engels, »Manifest der Kommunistischen Partei«, in: dies., MEW, Bd. 4 (Ost-Berlin: Dietz, 1972), S. 459–493; hier: S. 464; u. Friedrich Engels, »Die Entwicklung des Sozialismus von der Utopie zur Wissenschaft« (1880), in: Karl Marx & Friedrich Engels, MEW, Bd. 19 (Ost-Berlin: Dietz, 1973), S. 177–228, hier: S. 222. Im Kern ist sie aber ebenso wenig zu leugnen wie die personelle Stromlinienförmigkeit der Politik. Dass materielle und kulturelle Hintergründe entscheidend sind für die Karrierewege in der Politik setzten wir ebenso als Basiswissen voraus wie die polit. Einflussmöglichkeiten, die aus ökonom. Privilegien resultieren, allseits bekannt sind.

»Dem herkömmlichen Parlamentarismus fehlt es an einer spezialisierenden Funktionsteilung, die der Komplexität der sozialen Probleme entspricht. Auch deswegen wird das Soziale nicht von der Politik gestaltet, sondern vielmehr in seiner Feudalhaftigkeit verwaltet.«

Die Stromlinienförmigkeit der Politik, in die sich vor allem karrierebewusste Typen gut einfügen, fällt zusammen mit der schon erwähnten Grobheit einer bloß politischen Demokratie. Die Tendenz zur sozialen Sehschwäche trifft hier auf einen schwerfälligen Entscheidungsapparat, der zu einer wirklichen Sozialpolitik kaum in der Lage ist. Im Grunde absorbiert die Politik mit der Vermittlung zwischen den pluralen Weltsichten bereits seine Leistungsfähigkeit. 16 Z.B. sind die Einstellungen in der Bevölkerung zu spezifischen soz. Fragen mit dem groben Raster parteipolit. Wählerproportionen gar nicht abdeckbar. Die Deliberationsprozesse im Parlamentarischen, die der Mediation zw. ideologischen camps dienen – und als Orientierungsleitplanken durchaus eine wichtige Funktion für Stabilität und Kontinuität haben –, überlagern vielmehr ganz konkrete Fragen der Gemeinschaft, die den Alltag prägen. Und die sind in der Breite der Gesellschaft häufig gar nicht so ideolog. aufgeladen bzw. kontrovers, wie es sich im Wasserkopf der Demokratie abbildet. Eine Entwirrung von allg. Politik und Domänen der Sozialpolitik könnte hier Druck ablassen und eine zielgerichtete Sozialpolitik oder genauer: zielgerichtete Sozialpolitiken zulassen. Vgl. dazu auch Fn. III.18. Denn für die Vermittlung zwischen den sozialen Widersprüchen – oder gar ihre Aufhebung – fehlt es dem herkömmlichen Parlamentarismus an einer spezialisierenden Funktionsteilung, die der Komplexität der sozialen Probleme entspricht. Auch deswegen wird das Soziale nicht von der Politik gestaltet, sondern vielmehr in seiner Feudalhaftigkeit verwaltet. Zum anderen ist dies freilich auch der Fall, weil der politische Liberalismus – zurecht – davor zurückschreckt, den Staat aktiv in die sozialen Sphären eingreifen zu lassen, um eine polit-ökonomische Gewaltenballung wie in kommunistischen Staaten auszuschließen. 17 Es liegen die Liberalen ja nicht falsch, wenn sie im freien Markt ein Gegengewicht zu einem potentiell allmächtigen Staat und damit ein Mehr an polit. Freiheit sehen; siehe archetypisch Milton Friedman, Capitalism and Freedom (Chicago: Univ. of Chicago Press, 1962). Allein, es hat eben auch der Markt sein Potential als autoritäres Teilsystem, mit Spill-Over-Effekten für die allg. Politik inklusive; siehe Fn. III.4. Wo aber die Sphären eine soziale Selbstverwaltung entwickeln, wäre gar das Gegenteil der Fall: Es wäre eine neue Gewaltenteilung Gewaltenteilung
Das Funktionsprinzip, das ein Gemeinwesen geschmeidig macht
geschaffen, bei der die politische Repräsentation nicht einfach nur Macht oder Verantwortung an soziale Repräsentationen abgäbe. Es ließen sich dann auch endlich die sozialen Sphären durch funktional spezialisierte Organe der Gemeinschaft ausgestalten. 18 Die Kontrolle und Begrenzung von Macht ist die eine Funktion der Gewaltenteilung, die es in div. Formen, auf div. Ebenen gibt. Sei es durch checks and balances und föderative Gliederungen, sei es durch Wahlzyklen und Ämterbegrenzungen. Die andere Funktion ist es, dem Staat zu ermöglichen, seine Aufgaben durch spezialisierte Organe, also durch eine »organadäquate Funktionenteilung«, auch zweckdienlich erfüllen zu können; vgl. Reinhold Zippelius, Allgemeine Staatslehre. Ein Studienbuch, 17. neu bearb. Aufl. (München: Beck, 2017), S. 257–269. Siehe auch Fn. III.16.   

Die Idee eines solch feingliedrigen Repräsentationssystems mag ungewohnt sein. Sie fordert unser grobschlächtiges Demokratieverständnis heraus. Und doch hat sie eine lange Vorgeschichte, angefangen im 19. Jahrhundert, als republikanische und sozialistische Gedanken noch nah beieinander waren. In beiden Denkströmungen formierte sich damals Kritik an einer nur allgemeinpolitisch gedachten Demokratie; und in beiden Strömungen wurde eine Art Gewerkschaftssozialismus vorgedacht, der letztlich in der Ersten Internationale Erste Internationale
Ein Begriff, der eine Positionierung verlangt
Form annahm. 19 Überhaupt war die frühe Internationale Arbeiterassoziation (IAA), so der offiz. Name, v.a. ein Zusammenschluss von Gewerkschaften und gewerkschaftsähnlichen Organisationen; vgl. Knud Knudsen, »The Strike History of the First International«, in: Frits van Holthoon & Marcel van der Linden (Hg.), Internationalism in the Labour Movement, 1830–1940, Bd. 1 (Leiden: Brill, 1988), S. 304–322. Auf deren Kongress 1869 in Basel exponierte sich eine Fraktion, die den »Zentralisations-Staat« durch multiple »Repräsentationen der Arbeit« ersetzt sehen wollte, so dass verschiedene Wirtschaftsbereiche »für sich eine Art Staat bilden«. 20 So z.B. der belg. Delegierte Eugène Hins, ein Mitbegründer der IAA; wiedergegeben bei: Fritz Brupbacher, Marx und Bakunin. Ein Beitrag zur Geschichte der Internationalen Arbeiterassoziation (Berlin: Die Aktion, 1922), S. 78. Vgl. auch James Guillaume, L’Internationale. Documents et Souvenirs (1864–1878), Bd. 1 (Paris: Bellais, 1905), S. 190–215. Ein solch »industrieller Staat« , wie August Willich August Willich
Jemand, der die Republik in andere Sphären tragen wollte
jene Ordnungsform zuvor schon bezeichnet hatte, 21 Siehe August Willich, »An die Centralkommission des Arbeiterbundes in New York«, in: Republik der Arbeiter, Nr. 13, Jg. 3, 27. März 1852; sowie ders., »An die Arbeiter!«, in: Cincinnati Republikaner, Nr. 42, Jg. 20, 23. März 1861. sollte vor allem auf den Gewerkschaften aufbauen. 22 Die IAA-Gewerkschaften sahen sich nicht auf ökonom. Fragen beschränkt, sondern reklamierten eine zentrale Rolle in der sozialist. Politik für sich. Die Besonderheit der Internationale bestand ja gerade darin, dass sich hier Sozialorganisationen eine polit. Repräsentation gaben, um gesellschaftl. Einfluss zu nehmen – ein bis heute kaum wiederholtes Organisationskonzept. Exemplarisch für diese Denkweise siehe die »Resolution über die Gewerkschaften« auf dem Baseler Kongress 1869; wiedergeben bei: Brupbacher, S. 77–78. Sie rief man damit zur Keimzelle einer neuen Ordnung aus. In der Internationale wurde diese Position von den Föderalisten vertreten, aus denen letztlich der Anarchismus hervorging. Von Marx & Co. besonders harsch bekämpft, 23 Ursächlich für den Konflikt, in dem sich Anarchismus und Marxismus ausdifferenzierten, war Marx‘ brachial verfolgtes Ansinnen, die IAA zu einer parteipolit. Zentralorganisation zu machen, also die gewerkschaftsorientierten Landesföderationen zum Aufbau von nationalen Parteien unter Führung des Generalrats zu verpflichten; siehe Holger Marcks, »Auf Kriegsfuß mit Bakunin. Karl Marx und die Spaltung der Ersten Internationale«, in: Beatrix Bouvier & Rainer Auts (Hg.), Karl Marx 1818–1883. Leben – Werk – Zeit (Stuttgart: Theiss, 2018), S. 316–324. wurden deren Ideen später von der revolutionären Gewerkschaftsbewegung, also dem Syndikalismus, aufgegriffen. 24 Nach der Spaltung und dem Niedergang der IAA in den 1870ern driftete der Anarchismus zunächst ins Klandestine ab. Insbes. franz. Anarchisten wie Fernand Pelloutier und Émile Pouget besannen sich dann – genervt von den Militanten, die die Arbeiterorganisierung unmöglich machten – in den 1890ern auf die frühe IAA zurück und brachten eine revolut. Gewerkschaftsbewegung, also den Syndikalismus, ins Rollen; siehe grundlegend Fernand Pelloutier, »L’anarchisme et les syndicats ouvriers«, in: Les Temps nouveaux, Nr. 27, Jg. 1 (1895), S. 2–4. Die syndikalist. Internationale, die sich schließlich 1922 in Berlin gründete, verstand sich denn auch als Nachfolger der IAA – und nannte sich auch so; siehe dazu z.B. IAA (Hg.), Zehn Jahre internationaler Klassenkampf. Gedenkschrift zum zehnjährigen Bestehen der Internationalen Arbeiter-Assoziation (Berlin: IAA, 1932). Insofern dieser für den Versuch stand, das politische Handeln in das Soziale bzw. Ökonomische zu verlagern, war hier der Gedanke einer sphärischen Differenzierung zumindest angelegt.

Wie große Teile der Arbeiterbewegung krankte der Syndikalismus aber an der Vorstellung, die Neuordnung der wirtschaftlichen Sphäre würde einen allgemeinpolitischen Überbau überflüssig machen. Er blendete damit aus, wie es die Gegenkritik innerhalb der Internationale – auch hier zurecht – formulierte, dass Menschen doch nicht nur ihrem Beruf verbunden seien. Sie seien eben auch Bürger, die noch viele andere Belange der Gemeinschaft zu klären haben. 25 So etwa der schweiz. Delegierte Herman Greulich; wiedergegeben bei: Brupbacher, S. 78. Positionen wie die des Frühanarchisten César De Paepe, César De Paepe
Jemand, der den Staat anarchistisch wenden wollte
dass der bürgerliche Staat nicht abzuschaffen, sondern zu transformieren sei, 26 Siehe César de Paepe, De l’organisation des services publics dans la société future. Mémoire présenté au Congrès de Bruxelles au nom de la section bruxelloise (Brüssel: Brismée, 1874); sowie ders., »On the People’s State (Volksstaat)« (1876), in: Marcello Musto (Hg.), Workers Unite! The International 150 Years Later (New York: Bloomsbury, 2014), S. 194–198. kamen dagegen lange nicht an. 27 Die Idee einer alternativen Staatlichkeit lebte allerdings zeitweilig in den USA fort, wo der Republikanismus der dortigen IAA-Sektion schon Marx Kopfzerbrechen bereitet hatte; siehe hierzu grundlegend Timothy Messer-Kruse, The Yankee International. Marxism and the American Reform Tradition, 1848–1876 (Chapel Hill: Univ. of North Carolina Press, 1998). U.a. vertrat etwa die Gewerkschaft Knights of Labor in den 1880ern Konzepte eines sog. industriellen Staates; siehe Alex Gourevitch, From Slavery to the Cooperative Commonwealth. Labor and Republican Liberty in the Nineteenth Century (New York: Cambridge Univ. Press, 2015), S. 123. Aufgelöst wurde diese produktivistische Verengung vom sogenannten Gildensozialismus, dessen reichhaltige Überlegungen kaum bekannt sind. 28 Vgl. dazu Bertrand Russell, Wege zur Freiheit. Sozialismus, Anarchismus, Syndikalismus (Frankfurt a.M.: Suhrkamp, 1971 [1918]), S. 72–75. Hier sprach man in der Tat von einer »funktionalen Demokratie«, in der nicht nur die Wirtschaft, sondern auch andere Funktionsbereiche des Gemeinwesens einer sozialen Selbstverwaltung unterstellt würden. 29 So wollten die Gildensozialisten nicht nur in den Sphären von Produktion und Konsum, sondern auch im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen – z.B. Bildung und Gesundheit, aber auch Kultur – einen Komplex aus soz. Selbstverwaltungen instituieren. Siehe grundlegend G.D.H. Cole, Guild Socialism Restated (London: Parsons, 1920), insbes. S. 96–116. Man antizipierte dabei sogar – dem Zeitgeist weit voraus – den sich erst langsam am Horizont abzuzeichnen shift zur post-industriellen Dienstleistungsgesellschaft; siehe z.B. Arthur J. Penty, Post-industrialism (London: Allen & Unwin, 1922).  Wenngleich auch die Gildensozialisten uneinig darin waren, bis zu welchem Grad ein solch multizentrisches Repräsentationssystem eine politische Zentrale entbehrlich mache, 30 Der Komplex der soz. Selbstverwaltungen – also der nationale Zusammenschluss der Gilden – sollte nach den vorwiegenden Vorstellungen als eine zweite Kammer neben das bestehende brit. Parlament treten, also eine Doppelstruktur etablieren. Auf solche Weise wollten die Gildensozialisten die allgemeinpolit. Repräsentation auf geographischer Basis durch eine funktionale Repräsentation nach soz. Domänen ergänzt wissen. Siehe generell G.D.H. Cole, Self-Government in Industry (London: Bell, 1920), insbes. S. 134–135. so war für ihre Demokratietheorie doch ein Gedanke charakteristisch: Da jeder Bürger eine Vielzahl von sozialen Willen verkörpere, könne echte Repräsentation nicht allgemein, sondern nur in spezifischen Funktionsbereichen erfolgen. 31 Ein Bürger könne nämlich, wie Cole beständig anmerkte, unmöglich in all seinen Eigenschaften und Willensbekundungen durch einen Vertreter repräsentiert werden. Erst durch die Kopplung an spezifische Zwecke bzw. Funktionen würde das Prinzip der Repräsentation sein eigentliches Potential entfalten. Die repräsentative Demokratie an sich stand für die Gildensozialisten also gar nicht zur Debatte. Keine größere Gemeinschaft komme ohne sie aus. Sie müssen nur endlich richtig angewendet werden. Siehe Cole, Guild Socialism, S. 31–32; vgl. auch Fn. III.16. In Sphären eben.